(URLAUBER-)FISCHEREISCHEIN & FISCHEREIABGABE
DAS GIBT ES ZU BEACHTEN
Fischereischeinpflicht
In Schleswig-Holstein besteht grundsätzlich und unabhängig vom jeweils beangelten Gewässer Fischereischeinpflicht. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in vollem Umfang anerkannt. Personen ohne Fischereischein können einen Urlauberfischereischein beantragen, der 28 Tage gilt und einmal im Jahr für weitere 28 Tage verlängert werden kann (je 10,00 € Gebühr für Erstausstellung und Verlängerung plus einmalig 10,00 € Fischereiabgabe im Kalenderjahr).
Ausnahmen: An gewerblichen Angelteichen und auf kommerziellen Angelkuttern besteht keine Fischereischeinpflicht, sofern der gewerbliche Anbieter über eine entsprechende Aufsichtsführung die Einhaltung tierschutz- und fischereirechtlicher Bestimmungen gewährleisten kann beziehungsweise will (bitte sprich den jeweiligen Anbieter an, ob er:sie von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch macht ). Die Hochseeangelschiffe fahren größtenteils außerhalb der schleswig-holsteinischen Küstengewässer, so dass hier keine Fischereiabgabe fällig wird. Weitere Informationen erhältst du bei den Kapitänen. Für Kinder unter 12 Jahren besteht keine Fischereischeinpflicht. Sie müssen beim Angeln von einem:einer Fischereischeininhaber:in (nicht Urlauberfischereischeininhaber:in) beaufsichtigt werden.
Wo und wie kannst du einen Fischereischein für Schleswig-Holstein erwerben?
Seit dem 01. Juni 2017 gibt es zwei Wege zur Vorbereitung auf den Erwerb eines Fischereischeins für Schleswig-Holstein (auch Angelschein genannt ) – Präsenz- oder Online-Lehrgänge. Ein Präsenzkurs beinhaltet insgesamt 30 Stunden à 45 Minuten pro Einheit und wird meistens innerhalb von 3 Tagen durchgeführt. Bei einem Online-Lehrgang kann der:die Nutzer:in flexibler und selbstständig lernen, die Dauer ist demnach von dem:der Teilnehmer:in abhängig.
Die vorbereitende Ausbildung auf die Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins wird empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig. Die theoretische Prüfung wird mit 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Die Prüfungsgebühren liegen für Erwachsene bei 25,00 € und für Kinder bei 15,00 €. Die von der obersten Fischereibehörde beliehenen Fischereiverbände führen unter Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein die Fischereischeinprüfung durch. Mit dem Prüfungszeugnis, das der:die Teilnehmer:in nach bestandener Prüfung erhält, kann man sich bei seiner zuständigen Verwaltung einen Fischereischein ausstellen lassen.
Prüfungsfächer zum Erwerb eines Fischereischeins:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Natur-, Tier- und Umweltschutz
- Hege- und Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Fischereiabgabepflicht
In Schleswig-Holstein muss jede:r Angler:in die Fischereiabgabe entrichten. Dies gilt auch dann, wenn im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe entrichtet wurde. Die Hochseeangelschiffe fahren größtenteils jedoch außerhalb der schleswig-holsteinischen Küstengewässer, so dass hier keine Fischereiabgabe fällig wird. Weitere Informationen hierzu erhältst du bei den Kapitänen. Die Fischereiabgabe kostet pro Jahr 10,00 €.
Wo klebe ich die Fischereiabgabemarken auf?
Fischereischeininhaber:innen anderer Bundesländer sowie Personen, die die Ausnahme von der Fischereischeinpflicht auf Angelkuttern und an Angelteichen in Anspruch nehmen wollen, kleben die herkömmliche Fischereiabgabemarke bitte auf das „Nachweis-blatt Fischereiabgabe", das sie ebenfalls bei den Ausgabestellen oder auch auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zum Download bekommen.
Wo kannst du einen Urlauberfischereischein erwerben und die Fischereiabgabe entrichten?
- In allen Bürgerbüros
- In Angelfachgeschäften, bei Kutterkapitänen, bei Betreibern*innen von Angelteichen und anderen privaten Wiederverkäu-fer*innen (gilt nur für die Fischereiabgabe)
- In den Außenstellen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes in Kappeln, Kiel, Heiligenhafen und Travemünde
- Online*
*Die Fischereiabgabe oder der Urlauberfischereischein können online ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden, der Ausdruck der Dokumente ist nach erfolgreichem Bezahlvorgang sofort möglich. Eine Bezahlmöglichkeit mittels Lastschrift oder andere Bezahlformen sind derzeit leider nicht verfügbar. Die Fischereiabgabe kann ohne gesonderte Anmeldung im Serviceportal entrichtet werden. Für den Kauf eines Urlauberfischereischeins ist eine vorherige Registrierung erforderlich, um den missbräuchlichen Erwerb dieser Ausnahmemöglichkeit zu verhindern. Außerdem wird in Kürze eine Rechtsänderung in Kraft treten, nach der das Vorzeigen der Dokumente auf dem Smartphone möglich sein wird. Ein Ausdruck ist dann nicht mehr erforderlich.